Wenn Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen werden, geht die Behörde davon aus, dass Sie etwas zur Aufklärung einer Straftat beitragen können. In der Regel werden Sie in etwa wissen, worum es in der Vernehmung genau gehen könnte. Keine Probleme werden Sie haben, wenn Sie als unbeteiligter Zeuge befragt werden sollen, etwa weil Sie einen Autounfall beobachtet haben. Anders ist es aber, wenn die Vernehmung Ihren eigenen Lebensbereich berührt.

 

Grundsätzlich gibt es für Sie zwei überaus wichtige Fälle, in denen Sie nicht aussagen müssen. Wenn sich die Ermittlungen gegen einen nahen Verwandten oder den Ehepartner richten, können Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Auch wenn Sie sich mit einer Aussage möglicherweise selbst belasten, können Sie die Aussage verweigern.

In beiden Fällen sollten Sie sich vorher bei uns über Ihre Rechte informieren.