Im Straßenverkehr kommt es oftmals unbedacht zu weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Parkverstößen, Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Telefonieren am Steuer. Wenn Sie sich als Autofahrer für einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld und Punkten im Flensburger Zentralregister verantworten müssen, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Im Folgenden jedoch einige "Tipps" im voraus, die eine anwaltliche Beratung jedoch nie ersetzen können.

 

Verkehrsunfall

- Übernehmen Sie am Unfallort weder schriftlich noch mündlich die Schuld

- Halten Sie gemeinsam mit den anderen Unfallbeteiligten und Zeugen genau den Unfallhergang schriftlich fest

- Notieren Sie die Namen, Adressen und Versicherungen der Unfallbeteiligten und Zeugen

- Fotografieren Sie möglichst den Unfallort und fertigen Sie Skizzen vom Unfallhergang an

- Im Zweifel rufen Sie die Polizei herbei

 

Fahrverbot

Wurde ein Fahrverbot erteilt, haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung selbst zu bestimmen. So kann man eine für sich günstige Zeit auswählen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot verhängt worden ist und dass bis zur Bußgeldentscheidung auch kein weiteres Fahrverbot verhängt wird.

 

Polizeikontrolle

Pflichten bei einer Polizeikontrolle:

 - die Personal- und Kfz-Papiere aushändigen

 - mitzuführende Gegenstände wie den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck zeigen,

 - die Polizeibeamten das Kfz überprüfen zu lassen,

 

Die Polizei darf nicht verlangen,

 - dass der Halter samt Kfz der Polizei folgt,

 - dass zur Sache ausgesagt oder ein Anhörungsfragebogen ausgefüllt wird (Schweigerecht)

 - dass ein Atemalkoholtest gegen Ihren Willen durchgeführt wird

 

Bei einem sogenannten "Anfangsverdacht" darf jedoch eine Anordnung einer ärztlichen Blutentnahme erfolgen. Für diesen Fall wird man zur Polizei oder in ein Krankenhaus gebracht.

 

Bleiben Sie dabei ruhig! Ihnen steht es zu, im konkreten Fall Ihren Anwalt zu kontaktieren, der die polizeiliche Maßnahme akribisch verfolgt und gegebenenfalls später als Zeuge dienen kann. Lassen Sie sich im Zweifel vorsorglich die Namen und die Dienstnummer der Beamten mitteilen.