Kommt es zu einer Verhaftung, so wird der Beschuldigte schnellstmöglich durch die Polizeibeamten vernommen. Die Aussage hat enorme Relevanz für das weitere Verfahren. Es ist sehr wichtig, dass der Betroffene keinerlei Angaben zur Sache macht. Deshalb sollte seitens der Familie oder der Freunde Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger hergestellt werden. Dieser kann in der Regel sehr schnell herausfinden wohin der Betroffene verbracht wurde und Kontakt zu ihm herstellen. So kann die Vernehmung abgewendet oder falls sie bereits begonnen hat auf den Antrag des Verteidigers hin abgebrochen werden.

 

Sofern jemand von der Polizei verhaftet (Verhaftung) wird, muss er spätestens innerhalb von 48 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden. Abhängig von der Entscheidung des Haftrichters wird der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt oder in Untersuchungshaft genommen. Um gegenüber den Justizbehörden nicht schutzlos zu sein, sollten Sie auf Ihr Recht bestehen, umgehend einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser Kontakt kann auch durch einen Bekannten von Ihnen hergestellt werden. Einer der ersten Schritte Ihres Strafverteidigers wird die Prüfung der Voraussetzung für eine U-Haft (Untersuchungshaft) sein, um Ihnen möglichst die Haft zu ersparen. Das Strafrecht (genauer: die Strafprozessordnung) benennt mehrere Haftgründe, die zuvor im Strafprozessrecht schon benannt wurden. Wichtig sind die Flucht, die Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr.

 

Auch kann gegebenenfalls beim Vorliegen eines Haftgrunds (zum Beispiel bei Fluchtgefahr) die Vollstreckung des Haftbefehls gegen Auflagen ausgesetzt werden, wenn beispielsweise eine Kaution bezahlt wird. Sobald der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt schon im Ermittlungsverfahren erforderlich (notwendige Verteidigung). Dem Beschuldigten, der noch nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, wird ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dabei kann der Beschuldigte auswählen, welcher Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.